ENERGIE- GEMEINSCHAFT |
ENERGIE FÜR DICH UND DIE REGION.

ENERGIEGEMEINSCHAFTEN

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sieht vor, dass Energiegemeinschaften Strom aus erneuerbaren Quellen – wie Photovoltaik- oder Biogasanlagen – gemeinschaftlich nutzen können. Eine detaillierte Beschreibung zu den Voraussetzungen sowie Abläufen zur Gründung und Teilnahme einer Energiegemeinschaft/GEA/EEG/BEG erhalten Sie auf der Webseite von Vorarlbergnetz.

Natürlich werden Sie wie gewohnt auch zu diesem Thema von den E-Werken Frastanz bestens betreut und können uns gerne kontaktieren.

 

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Im nachfolgenden Video werden die Grundlagen und verschiedenen Arten anschlaulich erklärt:

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA)

Das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) ermöglicht es mehreren Endverbrauchern, gemeinsam eine Erzeugungsanlage an derselben Liegenschaft zu nutzen.

Eine detaillierte Beschreibung zu den Voraussetzungen sowie Abläufen zur Gründung und Teilnahme einer Energiegemeinschaft/GEA/EEG/BEG erhalten Sie auf der Webseite von Vorarlbergnetz.

Natürlich werden Sie wie gewohnt auch zu diesem Thema von den E-Werken Frastanz bestens betreut und können uns gerne kontaktieren.

Energiegemeinschaftliche Erzeugungsanlagen

Erneuerbare Energiegemeinschaften (EEG)

Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und das Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz (ElWOG) ermöglichen es, dass Nachbarn in unmittelbarer Nähe gemeinsam erneuerbare Energien nutzen können.

Eine detaillierte Beschreibung zu den Voraussetzungen sowie Abläufen zur Gründung und Teilnahme einer Energiegemeinschaft/GEA/EEG/BEG erhalten Sie auf der Webseite von Vorarlbergnetz.

Natürlich werden Sie wie gewohnt auch zu diesem Thema von den E-Werken Frastanz bestens betreut und können uns gerne kontaktieren.

Bürgerenergiegemeinschaft

Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)

Die Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) ermöglicht seit Mitte 2023 im gesamten österreichischen Marktgebiet gemäß § 16b EIWOG 2010 zu agieren, ohne Sonderregelungen bei den Netzentgelten. Sie kann über das Konzessionsgebiet eines Netzbetreibers hinausreichen.

Eine detaillierte Beschreibung zu den Voraussetzungen sowie Abläufen zur Gründung und Teilnahme einer Energiegemeinschaft/GEA/EEG/BEG erhalten Sie auf der Webseite von Vorarlbergnetz.

Natürlich werden Sie wie gewohnt auch zu diesem Thema von den E-Werken Frastanz bestens betreut und können uns gerne kontaktieren.

 

Kontaktieren Sie uns

Wir helfen Ihnen weiter und beraten Sie gerne telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung.

T 05522/51722 | E stromverteilnetz@ewerke.at

Zudem steht Ihnen das Beratungsangebot des Energieinstituts Vorarlberg zur Verfügung. Weitere allgemeine Informationen zu Energiegemeinschaften finden Sie zudem hier.

Bei Fragen zu Ihrem Stromverbrauch können Sie sich auch gerne an unsere Energieberater wenden.
Nutzen Sie alternativ gerne unser Kontakformular – Bereich Stromverteilnetz, und wir melden uns bei Ihnen.

    FAQ - Fragen & Antworten

    Die österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften geben Erklärungen zu allen wichtigen Begriffen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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