Strom- & Netzmanagement | OGH Urteil zum Netzzutrittsentgelt von Erzeugungsanlagen
26.11.2024,
Wichtige Information für Betreiberinnen und Betrieber erneuerbarer Erzeugungsanlagen: Das pauschale Netzzutrittsentgelt wird rückerstattet, sofern keine Maßnahmen für den Anschluss erforderlich waren.
Informationen zur Rückerstattung des pauschalen Netzzutrittsentgeltes:
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens hat der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung betreffend den Anschluss von erneuerbaren Erzeugungsanlagen (z.B. Photovoltaik-Anlagen) getroffen. Trotz gesetzlicher Vorgabe (§ 54 Abs. 3 und 4 ElWOG) war die in Österreich bisher übliche Verrechnung des pauschalen Netzzutrittsentgelts demnach in jenen Fällen unzulässig, in denen keine konkreten Maßnahmen für den Anschluss der Erzeugungsanlage notwendig waren.
E-Werke Frastanz hat in diesen Fällen nur jenen Teil des pauschalen Netzzutrittsentgelts zur Zahlung in Rechnung gestellt, der über das bereits erworbene Netznutzungsrecht hinaus ging.
E-Werke Frastanz wird allen Kund:innen, die ein pauschales Netzzutrittsentgelt bezahlt haben, ohne dass konkrete Maßnahmen für den Anschluss der Erzeugungsanlage notwendig waren, das verrechnete Netzzutrittsentgelt rückerstatten.
Sie müssen nicht selbst aktiv werden, wir werden von uns aus auf die betroffenen Kund:innen zugehen und diese über die weitere Vorgehensweise informieren.
E-Werke Frastanz
Regional. Nachhaltig. Sicher.